Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertragsinhalt von Sprachdienstleistungen zwischen der BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH einerseits und ihren Auftraggebern andererseits. Besondere Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten.
- Dienstleistungsinhalt
BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH verpflichtet sich alle Sprachdienstleistungen mit der höchsten Sorgfalt zu erbringen und auf den vereinbarten Termin hin abzuliefern. BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH darf Dritte zur Vertragserfüllung beiziehen oder die Erfüllung ganz auf Dritte übertragen, sofern sie diese zur Vertraulichkeit gemäss Ziffer 8 verpflichtet und die Gesetzesbestimmungen dies zulassen.
- Mitwirkung des Auftraggebers
Dem Auftraggeber obliegt, die bereits vorhandenen zur Erbringung von Sprachdienstleistungen notwendigen oder hilfreichen Informationen (beispielsweise firmeninterne Glossare, Paralleltexte, Zeichnungen, Tabellen etc.) zur Verfügung zu stellen.
- Honorar
Es gilt das vereinbarte Honorar bzw. die für die Honorierung vereinbarte Berechnungsgrundlage (Zeichen-, Zeit- oder Pauschalhonorar). Der Auftraggeber kann vor Ablieferung der Sprachdienstleistung vom Vertrag zurücktreten, schuldet aber dennoch das ganze Honorar. Ist ein Zeichenhonorar vereinbart, so wird das ganze Honorar derart berechnet, dass für den nicht übersetzten Teil anstatt des Zieltextes der Ausgangstext herangezogen wird. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so ist eine vernünftige Schätzung des zeitlichen Aufwandes vorzunehmen. Die Honorarforderung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist - die 14 Tage beträgt - zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug und die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH ist berechtigt, einen Verzugszins von 5% sowie für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 20 zu fordern.
- Nachträgliche Änderungen und sonstiger Mehraufwand
Ändert der Auftraggeber den Ausgangstext nach dessen Ablieferung in einem nicht geringfügigen Umfang, so darf die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH verlangen, dass der Abgabetermin in angemessenem Umfang hinausgeschoben wird. Zudem ist die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH berechtigt, für den entstandenen Mehraufwand oder sonstigen Aufwand neben dem vereinbarten Honorar ein angemessenes Zeithonorar zu fordern.
- Mängelrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, wobei als Mängel nur gravierende inhaltliche Fehler zu verstehen sind. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Ablieferung unter Angabe der Mängel geltend gemacht werden. Der BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Sollte die Übersetzung nach der vorgenommenen Überarbeitung noch immer Mängel enthalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit der erneuten Ablieferung eine weitere Überarbeitung oder eine angemessene Minderung des Honorars zu verlangen. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht. Die Mängelrechte sind verwirkt, soweit keine Mängelanzeige innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung erfolgt. Ist die Mängelanzeige rechtzeitig erfolgt, beträgt die Verjährungsfrist der Mängelrechte ein Jahr nach der ursprünglichen Ablieferung der Sprachdienstleistung.
- Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Schadenersatz aus Vertragsverletzung durch die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH wird auf Fälle von Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt und bedarf im Falle von Übersetzungsmängeln überdies der rechtzeitigen Geltendmachung der Mängel.
- Vertraulichkeit / Datenschutz
Die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH verpflichtet sich, die Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere den Ausgangstext, vertraulich zu behandeln. Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung darf die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit der elektronischen Bearbeitung und der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Sprachdienstleistung übers Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt der Auftraggeber.
- Urheberrechte
Der Auftraggeber räumt der BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH die für die Sprachdienstleistung erforderlichen Rechte ein. Der Auftraggeber sichert zu, über die genannten Rechte zu verfügen, und hält die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH schadlos, falls sie von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen wird. Die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH räumt dem Auftraggeber an den durch die Übersetzung geschaffenen Urheberrechten das Recht ein, die Übersetzung im Rahmen des bei Vertragsschluss für die BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH erkennbaren Verwendungszweckes zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bedarf der Einwilligung der BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH, welche nicht verwehrt wird, falls die zusätzliche Nutzung das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht tangiert und angemessen vergütet wird. Der BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH steht das Recht zu, Ausgangs- und Zieltext sowie Unterlagen des Auftraggebers als Arbeitsinstrumente zu nutzen, indem sie aus diesen Glossare, Wortlisten oder Textbausteine in anonymisierter Form erstellt und diese in Übersetzungsdatenbanken einspeist und/oder an Dritte weitergibt.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der BSÜ Sprachdienstleistungen GmbH in Zürich.